Unsere Praxis kann ohne Einschränkung mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen.
Gesetzlich Krankenversicherte:
Wenn Sie eine ärztliche Verordnung erhalten haben, übernimmt die Krankenkasse die Kosten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Danach müssen 10% der Gesamtkosten zuzüglich 10 € Rezeptgebühr von Ihnen selbst getragen werden. Eine Befreiung der Zuzahlung ist in der Regel möglich, wenn der jährliche Gesamtbetrag aller geleisteten Zahlungen 2% des Bruttojahreseinkommens (1% bei chronisch Kranken) überschreitet. Im Einzelfall sollten Sie dies mit Ihrer Krankenkasse klären.
Privatversicherte:
Auch als Privatpatient benötigen Sie eine logopädische Verordnung, aus der die Anzahl der Therapieeinheiten, die Dauer der einzelnen Therapieeinheit und die Frequenz hervorgehen sollte. Zu Beginn der Behandlung wird eine Vergütungsvereinbarung über die Höhe der Therapiesätze getroffen. Diese orientiert sich an den Empfehlungen des Berufsverbandes. Es gelten folgende Sätze:
seit 01.01.2023 30 Minuten á 47,60 €
45 Minuten á 65,50 €
60 Minuten á 83,30 €
Hausbesuch á 21,- €
kleiner Bericht 6,- €
Befundung 108,- €
Um sicher zu gehen, dass für Sie keine Zuzahlungen entstehen, sollten Sie dies individuell mit Ihrer Krankenkasse besprechen.
Hausbesuch erforderlich?
Wenn der Arzt einen Hausbesuch verordnet hat (z.B. bei Immobilität), führen wir die Therapie natürlich auch im häuslichen Umfeld durch. Die Möglichkeiten eines Hausbesuchs sind sehr begrenzt, deshalb können Wartezeiten entstehen.
Kurzfristige Absagen:
Wir sind eine Bestellpraxis. Einen Termin, der weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Therapietermin abgesagt wird, müssen wir Ihnen deshalb privat in Höhe der Kassensätze in Rechnung stellen. Die Zeiten sind jeweils für einen Patienten reserviert sind und können nicht kurzfristig aufgefüllt werden.