Sprachtherapie / Logopädie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel. Dies kann von folgenden Ärzten angewiesen werden:

 

• Kinderarzt / Kinderpsychiater

• HNO-Arzt / Phoniater

• Hausarzt

• Zahnarzt / Kieferorthopäde

• Neurologe

• Klinikarzt

 

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist die Heilmittelverordnung ab Ausstellungsdatum in der Regel 14 Tage gültig. Sollte der erste Therapietermin erst danach möglich sein, kann die Arztpraxis entweder eine neue Verordnung ausstellen oder das Datum korrigieren. 

 

Auf der Verordnung ist neben der Diagnose die Therapiemenge, die Therapiedauer und die wöchentliche Frequenz angegeben. Sie erhalten dann Termine, die individuell für Sie reserviert und in der Regel auf einen bestimmten Tag festgelegt sind.

 

Als niedergelassene Praxis mit uneingeschränkter Kassenzulassung

rechnen wir diese Verordnung mit der jeweiligen Krankenkasse ab.